FACHBÜRO FÜR ARTENSCHUTZPRÜFUNGEN

Vor einer geplanten Maßnahme sind betreffende Gebäude, Bauwerke, Grundstücke oder Gehölzbestände auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Arten zu überprüfen. Dies betrifft auch Abrissgebäude oder Sanierungsmaßnahmen, die nach der jeweiligen Landesbauordnung genehmigungsfrei sind. Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes sind unabhängig von den Genehmigungserfordernissen zu betrachten.

Artenschutz


Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebenden Arten durch den Menschen, entweder aufgrund ethnischer oder ästhetischer Prinzipien oder aufgrund ökologisch begründeten Erkenntnisse.

Artenschutz bedeutet, die Vielfalt an Pflanzen und Tieren zu bewahren und den Artenschwund zu stoppen. Aber nicht nur Pflanzen und Tiere, sondern auch Ihre Lebensstätten müssen geschützt sein.

Bedrohte Tierarten


Bei Bauvorhaben oder Abrissen im Innen- oder Außenbereich dürfen bedrohte Tierarten nicht beeinträchtigt werden. Dann sind neben den baurechtlichen Vorschriften auch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)zu beachten. Die artenschutzrechtlichen Verbote gelten für alle europäischen Vogelarten, alle Fledermausarten, Hornissen, Insekten sowie einige Amphibien und Reptilienarten. Welche Arten zudem noch geschützt sind steht im Bundesnaturschutzgesetz. Verboten ist unter anderem, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs-und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.

Gebäude werden nicht nur von Menschen bewohnt.


Die Häuser bieten auch zahlreichen Tieren Unterschlupf, wie z.B. Vögel, Bienen und Hornissen oder Fledermäusen. Sie suchen sich Verstecke im Keller, Mauerspalten, Dachvorsprünge, Dachböden oder Fassaden. Ebenso sind sehr oft die Gehölze im Garten betroffen falls sie zurückgeschnitten oder sogar gefällt werden müssen.

Bäumen kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Sie sind nicht nur selbst schützenswerte Lebewesen sondern bieten vielen Arten Lebensraum, der ihnen Nahrung und Schutz gewährt und als Stätte der Fortpflanzung und Aufzucht dient.

Bäume, die Lebensraum für verschiedene Tierarten anbieten werden auch als Biotop oder Habitatbaum bezeichnet. Es handelt sich hierbei oft um sehr alte, absterbende oder tote Bäume. Als Habitatstrukturen im Baum bezeichnet man Merkmale wie Spechtlöcher, Spalten, oder lose Rindenpartien.
Der Baum bietet Lebensraum für z.B.Vögel, Fledermäuse, Säugetiere und Insekten.

Potenzielle Quartierstrukturen können aber auch Sträucher, Gräser und Gewässer sein.

Viele Vogelarten bauen Ihr Nest in Sträuchern und am Erdboden (Bodenbrüter).
Gewässer werden besonders von Amphibien (Kröten, Frösche) genutzt, die zwischen ihrem Lebensraum Wasser und Land hin und her pendeln.
Ein weiteres Augenmerk muss man auf die Reptilien (Eidechsen, Schlangen) werfen, die zu den ältesten Lebensformen der Erde gehören. Der Grund für die bedrohten Reptilien hierzulande ist der fehlende Lebensraum für diese Tiere. Wo früher Eidechsen und andere Reptilien lebten finden sich heute landwirtschaftliche Anlagen oder geteerte Straßen.

Das Bauvorhaben lässt sich naturverträglich realisieren, wenn sichergestellt ist, dass Tiere der besonders geschützten Arten weder getötet noch verletzt werden und wenn deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zerstört werden. Mehrfach genutzte Lebensstätten wie z.B. Schwalbennester sind auch dann geschützt wenn die Tiere zu gewissen Jahreszeiten nicht anzutreffen sind.

Unsere Leistung für Sie

Wir führen für Sie eine Artenschutzkontrolle an Gebäuden, Bauwerken und Gehölzbeständen durch. Dies geschieht auch mit technischen Hilfsmitteln wie z.B einer Drohne mit Wärmebildkamera oder einem Hubsteiger. Falls eine Änderung des Bebauungsplans ansteht übernehmen wir auch dort die Artenschutzprüfung. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Gutachten mit aussagekräftigen Fotos dokumentiert. Wenn geschützte Arten festgestellt werden, wird das weitere Vorgehen mit der zuständigen Behörde abgestimmt. Artenschutz für den Bauantrag Im Bauantrag stehen Forderungen, wo unter anderem Aussagen zum Artenschutz getätigt werden müssen. Für diesen Antrag erstellen wir ausführliche Gutachten, Kurzgutachten oder Protokollberichte mit Prüfungsergebnissen zum Vorkommen planungsrelevanter Tierarten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Dokumentiert werden Sachverhalt und Grundlagen, Feststellung zum Ist- und Sollzustand sowie eine Bewertung der Situation. Zudem werden Vorschläge für eventuell erforderliche Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet. Desweiteren bieten wir Baumgutachten an, wo die Bäume nach Verkehrssicherheit und Erhaltenswürdigkeit hin untersucht werden. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage:www.baumkontrolle-dreessen.de.

Artenschutzkontrolle Dreessen
Fachgutachter für Artenschutz
Zertifizierter Sachverständiger für Baum Habitat Strukturen (DIN EN ISO/IEC 17024)
Zertifizierter Sachverständiger für Umweltbaubegleitung (DIN EN ISO/IEC 17024)

Wir sind im ganzen Bundesgebiet für Sie tätig!



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